(Stand 12. August 2008)
Albertina
Albertinaplatz 1
1010 Wien
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Museumsbetrieb der Albertina regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Besuchern einerseits und der Albertina andererseits. Im Falle der Weitergabe einer Eintrittskarte obliegt es dem jeweils vorangehenden Erwerber derselben, darauf hinzuweisen, dass gegenüber jedem weiteren Besucher die AGB der Albertina gelten. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen den Besuchern einerseits und der Albertina andererseits.
Es finden die Preise der Albertina gemäß den jeweils geltenden Preislisten Anwendung. In den auf den Preislisten ausgewiesenen
Preisen ist die jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten. Die Albertina behält sich vor (insbesondere bei
Sonderausstellungen), im Einzelfall von den Preislisten abweichende Preise festzusetzen; diese werden jeweils auf den Karten
ausgewiesen.
Ermäßigte Karten können von einzelnen Interessenten nur dann erworben werden, wenn sie einem der jeweils begünstigten Personenkreise
angehören. Zum begünstigten Personenkreis gehören Schüler, Studenten, Senioren, Alleinerzieher, Familien, Elternteile in Karenz,
Besucher mit Behinderung, Gruppen ab einer bestimmten Personenzahl, Ö1-Club-Mitglieder, Wien-Karten-Besitzer, Präsenz- und
Zivildiener sowie Arbeitslose. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungskarten besteht nicht. Pro Interessent wird nur eine Karte
abgegeben. Die Ermäßigungskarten sind ohne einen die Begünstigung begründenden Lichtbildausweis ungültig. Der sogenannte "internationale
Studentenausweis" ist ohne Ergänzung durch eine aktuelle Inskriptionsbestätigung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung für
Studenten nicht ausreichend. Bei unsachgemäßer Inanspruchnahme einer Karte kann der Unterschiedsbetrag eingehoben oder der
Besucher des Museums verwiesen werden. Der Kaufpreis der Karte wird in letzterem Falle auch nicht teilweise zurückerstattet.
Die Albertina ist stets bemüht, allen Interessenten den bestmöglichen Service beim Erwerb von Karten zu bieten. Es besteht
jedoch kein Rechtsanspruch eines Interessenten auf Erwerb oder Reservierung einer oder mehrerer Karten für Ausstellungen oder
sonstige Veranstaltungen der Albertina.
Karten für Ausstellungen der Albertina sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten an den Kassen der Albertina erhältlich. Die
Albertina behält sich das Recht vor, Interessenten, die den geordneten Kartenverkauf oder andere Interessenten bzw. Besucher
stören oder der jeweiligen Hausordnung bzw. Anordnungen des Kassenpersonals zuwiderhandeln, den Erwerb von Karten für bestimmte
Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen.
Die Albertina behält sich vor, bei besonders gefragten Ausstellungen am ersten Vorverkaufstag pro Interessent nur zwei Karten
auszugeben, wobei es in ihrem Ermessen liegt, von dieser Regel im Einzelfall abzugehen. Die Bezahlung der Karten erfolgt grundsätzlich
in bar, mit Bankomatkarte oder mit Kreditkarte. Die Festlegung eines Mindestbetrages, unter welchem eine Bezahlung mit Kreditkarte
nicht akzeptiert wird, bleibt der Albertina vorbehalten.
Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Karten ist nicht möglich. Ein Ersatz für wie auch immer abhanden gekommenen Karten oder für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Karten kann nicht geleistet werden, dies gilt insbesondere für "Zuspätkommende". Letzteren gleich zu halten sind knapp vor Schließung des Museums Eintreffende, denen infolge eines etwaigen Andranges bzw. einer etwaigen Überlastung einer Ausstellung oder des gesamten Museums, insbesondere einer daraus resultierenden kurzfristigen Schließung bestimmter Säle, der Zutritt nicht mehr gewährt werden kann. Personen, die nicht später als 90 Minuten vor Schließung des Museums bzw. der jeweiligen Ausstellung eintreffen, wird die Zutrittsmöglichkeit bei sonstiger Rücknahme der Eintrittskarte garantiert.
Wird eine Ausstellung oder sonstige Sonderveranstaltung, deren Titel auf der Eintrittskarte aufgedruckt ist, die in sonst
einer Weise beworben wurde oder zu deren alleinigem Besuch Eintrittskarten erworben wurden, durch eine andere ersetzt, verschoben
oder abgesagt, so werden bereits erworbene und nicht genutzte Eintrittskarten von der Albertina nicht zurückgenommen. Eintrittskarten
berechtigen zum Besuch sämtlicher zum Zeitpunkt des Besuches geöffneter Ausstellungsräume der Albertina unabhängig von etwaigen
angekündigten Ausstellungen, Führungen oder sonstigen Sonderveranstaltungen.
Auch beschränkte Besichtigungsmöglichkeiten aufgrund vorübergehender Schließung der Habsburgischen Prunkräume wegen Veranstaltungsbetrieb
oder aus konservatorischen Gründen bei anhaltendem Regenwetter bzw. Schneefall sind in keinem Fall ein Grund für eine Zurücknahme
von Eintrittskarten. Eine allfällige Schließung aufgrund von Wetterbedingungen oder Veranstaltungen bleibt ausdrücklich der
Albertina vorbehalten.
Auch zeitliche Verschiebungen oder Absagen von Führungen oder Veranstaltungen berechtigen den Erwerber nicht zur Rückgabe
erworbener Karten. Zeitliche Verschiebungen von Führungen von mehr als 2 Stunden berechtigen aber zur Rückerstattung des Führungsbeitrages.
Es obliegt dem Besucher, sich am Führungs- bzw. Veranstaltungstag über allfällige Änderungen z.B. durch Medien oder auch telefonisch
bei der Albertina zu informieren.
Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Albertina beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht für den Ersatz von Schäden an Personen und an zur Bearbeitung übergebenen Sachen sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Das Feilbieten und das Verkaufen von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Albertina durch Privatpersonen ist in den Gebäuden
des Museums nicht gestattet. Der Besucher unterwirft sich durch Betreten der Räumlichkeiten der Albertina der jeweils geltenden
Hausordnung. Dem Personal des Museumsdienstes ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte vorzuweisen. Bei Verstößen
gegen die Hausordnung der Albertina kann der Besucher der Ausstellung bzw. Führung verwiesen werden. Der Kaufpreis wird in
diesen Fällen nicht rückerstattet.
Es gilt österreichisches Recht. Für Unternehmer und Konsumenten, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht
im Inland haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind, wird das für 1010 Wien zuständige Gericht als zuständiges Gericht
für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch soweit es sein Zustandekommen oder seine Auflösung
betrifft, vereinbart.
Wir behalten uns vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern und anzupassen, wobei die Änderung jeweils
nur für zukünftige Vertragsabschlüsse Geltung erlangt.
Bei Fragen aller Art wenden Sie sich bitte an:
Albertina
Albertinaplatz 1
A - 1010 Wien
T +43 (0)1 534 83-0
F +43 (0)1 534 83-199
E
info@albertina.at