REPRODUKTIONSVORLAGEN

 

Die Reproduktionsabteilung stellt Reproduktionsvorlagen von Werken aus dem Bestand der Albertina (Grafische Sammlung, Architektursammlung, Fotosammlung, Dauerleihgaben) zur Verfügung und erteilt Reproduktionsgenehmigungen.

 

Reproduktionsvorlagen

Von Kunstwerken aus dem Bestand der Albertina sind digitale Bilddaten, Ektachrome und S/W-Negative archiviert. Gegen Entgelt stellt die Albertina

  • Digital-Images,
  • Fotografien (Schwarzweiß, Farbe) nach vorhandenen digitalen Daten,
  • Fotografien (Schwarzweiß) nach vorhandenen Negativen,
  • Kleinbilddias

zur Verfügung; Ektachrome können, ebenfalls gegen Entgelt, entlehnt werden.
Neuaufnahmen werden in Form von Digital-Images angefertigt.

 

Reproduktionsgenehmigung

Die Reproduktionsvorlagen der Albertina sind als Eigentum der Albertina urheberrechtlich geschützt. Für jede Nutzung, Veröffentlichung und/oder Weitergabe an Dritte ist eine Genehmigung der Albertina erforderlich. Die Höhe der Verwertungsgebühr richtet sich nach dem Zweck der Nutzung, der Art der Publikation, Auflage, Anzahl der Sprachen, dem Verbreitungsgebiet u. a.
Copyrights von KünstlerInnen und deren Rechtsnachfolgern bleiben hiervon unberührt.

 

Bestellvorgang

Anfragen für Reproduktionsvorlagen sowie Ansuchen um Reproduktionsgenehmigung richten Sie bitte per E-Mail, Fax oder Brief mit Angaben zu Besteller, Werk, gewünschtem Bildmaterial und Verwendungszweck an die Reproduktionsabteilung.
 
Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie den ausgefüllten Bestellschein/Vertrag mit Konditionen und Kostenkalkulation. Bitte retournieren Sie diesen unterzeichnet und überweisen Sie das ausgewiesene Entgelt. Wir führen Ihren Auftrag nach Zahlungseingang aus und übermitteln Ihnen die gewünschten Reproduktionsvorlagen und die Originalrechnung.
Geschäftsbedingungen ...