Informationen für Spender:innen in Deutschland
Die ALBERTINA ist im Deutschen Zuwendungsempfängerregister (ZER) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) gelistet.
Damit erfüllt sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Sonderausgabenabzug gemäß § 10b Einkommensteuergesetz.
SO KÖNNEN SIE SPENDEN
Per Banküberweisung
Kontoinhaber: ALBERTINA
Bank: RLB NÖ-WIEN
IBAN: AT65 3200 0000 0052 9503
BIC: RLNWATWW
Verwendungszweck: „Spende“ oder gewünschtes Projekt
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT IN ÖSTERREICH
Ablauf für Spender:innen
Das Zuwendungsempfängerregister (ZER) erleichtert den Nachweis der steuerlichen Abzugsfähigkeit.
1. Online-Prüfung
Spender:innen können im Online-Register des BZSt nach dem Namen, Sitz oder steuerbegünstigten Zweck der Organisation suchen und deren Status verifizieren.
Die Eintragung der ALBERTINA im ZER bestätigt die grundsätzliche steuerliche Begünstigung.
2. Spendenbescheinigung
Nach Eingang Ihrer Spende stellt die ALBERTINA eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) nach amtlichem Muster aus.
Hierfür benötigen wir:
- Vollständiger Name oder Firmenname
- Vollständige Adresse
- Ggf. gewünschte Zweckwidmung
Die Zusendung erfolgt postalisch oder digital.
3. Steuerlicher Abzug
Seit dem Jahr 2025 sind Spenden in Deutschland nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn die empfangende Organisation im Zuwendungsempfängerregister gelistet ist. Die Eintragung der ALBERTINA im ZER stellt sicher, dass Ihre Spende die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug gemäß § 10b EStG erfüllt.
Selbstverständlich behandeln wir alle Daten vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Für individuelle Fragen steht Ihnen die Abteilung Sponsoring, Fundraising & Membership gerne zur Verfügung.
+43 1 534 83 563